Meist wird von Seiten der Lehrkräfte angeregt, eine Abklärung einer Lese-Rechtschreibstörung bzw. Legasthenie vornehmen zu lassen. Es ist sehr wichtig, dass eine umfassende Testung vorgenommen wird, um Krankheiten oder Lernprobleme ausschließen zu können. Dazu muss eine ausführliche Intelligenztestung und die Testung von Lesen und Rechtschreiben durchgeführt werden. Es ist von Vorteil, wenn die Testung von mir durchgeführt wird, da dabei eine Beobachtung des Arbeitsverhaltens des Kindes stattfinden kann. Mit der Testung, auch wenn diese von anderer Seite durchgeführt wurde, kann ich bei Vorliegen einer Lese-Rechtschreibstörung ein Attest für die Schule ausstellen und ein Gutachten nach §35a SGB VIII erstellen, das für die Kostenübernahme einer Legasthenietherapie durch das Jugendamt benötigt wird.